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   LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12 WEG   

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LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12 WEG (https://dejure.org/2013,48877)
LG Berlin, Entscheidung vom 28.05.2013 - 55 S 73/12 WEG (https://dejure.org/2013,48877)
LG Berlin, Entscheidung vom 28. Mai 2013 - 55 S 73/12 WEG (https://dejure.org/2013,48877)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Ungültige Jahresabrechnung; fehlende Darstellung der Gesamteinnahmen; Ergänzungsanspruch; Abschluss Kabelvertrag; zehnjährige Laufzeit; ordnungsgemäße Verwaltung; Zulässigkeit der Nebenintervention; rügelose Einlassung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    WEG-Einnahmen nicht aufgelistet: Abrechnung ungültig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 10.01.2006 - VIII ZB 82/05

    Zulässigkeit der Nebenintervention im Mahnverfahren; Umfang der

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Mängel können deshalb grundsätzlich durch eine rügelose Einlassung geheilt werden, § 295 ZPO (Zöller/Vollkommer ZPO, 29. Aufl. § 66 Rn. 14; Musielak/Weth ZPO, 10. Aufl. § 66 Rn. 13; BGH NJW 2006, 773).

    Ob die Zulässigkeit der Nebenintervention vorliegend von Amts wegen (so AG Charlottenburg ZWE -, 53 unter Berufung auf Bergerhoff in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 5. Aufl. 2010 Teil F Rn. 605; BGH, Urteil vom 21. Juni 1951 - III ZR 5/50 - LM ZPO § 66 Nr. 1; RGZ 151, 120) oder nur auf Rüge der Gegenseite zu prüfen ist (Zöller/Vollkommer ZPO, 29. Aufl., § 66 Rn. 14; Musielak/Weth, 10. Aufl. § 66 Rn. 14; BGH NJW 2006, 773, RGZ 163, 361) muss vorliegend wegen der fehlenden Rüge der Beklagten zu 36. entschieden werden.

    Die allgemeinen Prozessvoraussetzungen, die sich auf den Prozessgegenstand beziehen, seien jedoch nicht von Amts wegen, sondern nur auf Rüge zu prüfen, weil der Nebenintervenient lediglich einem fremden Prozess beitrete und seine etwaigen Ansprüche nicht rechtshängig und entschieden würden (BGH NJW 2006, 773; Zöller/Vollkommer ZPO, 29. Aufl. § 66 Rn. 14; Musielak/Weth ZPO, 10. Aufl. § 66 Rn. 14, ebenso bereits RGZ 163, 361, 365).

    Die Entscheidung des Bundesgerichtshof vom 10. Januar 2006 (NJW 2006, 773) spricht jedenfalls vom Wortlaut gegen die hier vertretene Ansicht einer Prüfung von Amts wegen, behandelt aber gerade nicht die Besonderheiten der Anfechtungsklage in Wohnungseigentumssachen.

  • RG, 13.03.1940 - VI 82/39

    Können die Parteien auf die Befolgung der Vorschriften des § 66 ZPO. verzichten,

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Ob die Zulässigkeit der Nebenintervention vorliegend von Amts wegen (so AG Charlottenburg ZWE -, 53 unter Berufung auf Bergerhoff in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 5. Aufl. 2010 Teil F Rn. 605; BGH, Urteil vom 21. Juni 1951 - III ZR 5/50 - LM ZPO § 66 Nr. 1; RGZ 151, 120) oder nur auf Rüge der Gegenseite zu prüfen ist (Zöller/Vollkommer ZPO, 29. Aufl., § 66 Rn. 14; Musielak/Weth, 10. Aufl. § 66 Rn. 14; BGH NJW 2006, 773, RGZ 163, 361) muss vorliegend wegen der fehlenden Rüge der Beklagten zu 36. entschieden werden.

    Die allgemeinen Prozessvoraussetzungen, die sich auf den Prozessgegenstand beziehen, seien jedoch nicht von Amts wegen, sondern nur auf Rüge zu prüfen, weil der Nebenintervenient lediglich einem fremden Prozess beitrete und seine etwaigen Ansprüche nicht rechtshängig und entschieden würden (BGH NJW 2006, 773; Zöller/Vollkommer ZPO, 29. Aufl. § 66 Rn. 14; Musielak/Weth ZPO, 10. Aufl. § 66 Rn. 14, ebenso bereits RGZ 163, 361, 365).

  • BGH, 26.10.2012 - V ZR 7/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Verbindung von zwei gegen denselben Beschluss

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Dies hat nunmehr auch der Bundesgerichtshof entschieden (BGH, Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12 - ZWE -, 49).

    In seinem Urteil vom 26. Oktober 2012 - V ZR 7/12 (ZWE -, 49 m. Anm. Dötsch NZM -, 67) hält der Bundesgerichtshof ohne nähere Begründung an dieser Rechtsprechung nicht mehr fest.

  • LG Berlin, 25.01.2013 - 55 S 80/12

    Sicherung des Fernsehempfangs: Gemeinschaftliche Verwaltung!

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Insoweit kann auf die parallele Entscheidung der Kammer vom 27. Januar 2012 - 55 S 80/12 WEG - Bezug genommen werden, da sowohl der Sachverhalt als auch der Vortrag der von denselben Prozessbevollmächtigten vertretenen Parteien identisch ist.

    Auch insoweit kann auf die Entscheidung im Parallelverfahren - 55 S 80/12 WEG - Bezug genommen werden:.

  • BGH, 21.06.1951 - III ZR 5/50

    Rechtsmittel

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Ob die Zulässigkeit der Nebenintervention vorliegend von Amts wegen (so AG Charlottenburg ZWE -, 53 unter Berufung auf Bergerhoff in Bärmann/Seuß, Praxis des Wohnungseigentums, 5. Aufl. 2010 Teil F Rn. 605; BGH, Urteil vom 21. Juni 1951 - III ZR 5/50 - LM ZPO § 66 Nr. 1; RGZ 151, 120) oder nur auf Rüge der Gegenseite zu prüfen ist (Zöller/Vollkommer ZPO, 29. Aufl., § 66 Rn. 14; Musielak/Weth, 10. Aufl. § 66 Rn. 14; BGH NJW 2006, 773, RGZ 163, 361) muss vorliegend wegen der fehlenden Rüge der Beklagten zu 36. entschieden werden.
  • BGH, 27.03.2009 - V ZR 196/08

    Gültigkeit von Beschlüssen einer Wohnungserbbauberechtigtengemeinschaft;

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Der Bundesgerichtshof hatte zunächst in seiner Entscheidung vom 27. März 2009 - V ZR 196/08 - (NJW 2009, 373) in einer Nebenbemerkung unter Bezugnahme auf aktienrechtliches Schrifttum festgehalten, dass ein beklagter Wohnungseigentümer, der die Frist des § 46 WEG versäumt hat, als streitgenössischer Nebenintervenient gemäß § 69 ZPO auf Seiten des Klägers beitreten kann.
  • BGH, 21.12.2011 - VIII ZR 262/09

    Zu Laufzeitvereinbarungen in Wärmeversorgungsverträgen

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Diese ist auch unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu langfristigen Vertragsbindungsklauseln (BGH Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91 - GE 1993, 415; vgl. auch BGHZ 143, 104; NJW-RR 2012, 249) noch nicht unangemessen lang und deshalb nach § 307 BGB nicht zu beanstanden.
  • BGH, 10.02.1993 - XII ZR 74/91

    Langfristige Bindung an Breitbandkabelanschluß

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Diese ist auch unter Berücksichtigung der höchstrichterlichen Rechtsprechung zu langfristigen Vertragsbindungsklauseln (BGH Urteil vom 10. Februar 1993 - XII ZR 74/91 - GE 1993, 415; vgl. auch BGHZ 143, 104; NJW-RR 2012, 249) noch nicht unangemessen lang und deshalb nach § 307 BGB nicht zu beanstanden.
  • LG München I, 30.11.2009 - 1 S 23229/08

    Wohnungseigentum: Ungültigerklärung einer nicht nachvollziehbaren

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Eine Abrechnung muss immer dann insgesamt für ungültig erklärt werden, wenn sie aufgrund der fehlenden Angaben unschlüssig ist, d.h. nicht aus sich heraus nachvollziehbar und verständlich (vgl. auch LG Hamburg, Urteil vom 3. November 2010 - 318 S 110/10 - ZMR 2011, 163; LG München, Urteil vom 30. November 2009 - 1 S 23229/08 - ZMR 2010, 554).
  • LG München I, 08.08.2011 - 1 S 809/11

    Wohnungeigentumsverfahren: Beitritt eines Miteigentümers auf Klägerseite als

    Auszug aus LG Berlin, 28.05.2013 - 55 S 73/12
    Dem hat sich das Landgericht München angeschlossen (LG München, Urteil vom 8. August 2011 - 1 S 809/11 - m. Anm. Abramenko Info M 2012, 83; Becker ZWE 2011, 447; Elzer ZWE 2012, 119).
  • LG Hamburg, 03.11.2010 - 318 S 110/10

    Ungültigkeiter Beschluss bei mangelhafter Gesamtabrechnung

  • OLG Bremen, 12.09.2008 - 5 WF 62/08

    Sofortige Begrenzung des Aufstockungsunterhalts bei langer Trennungszeit

  • AG Berlin-Charlottenburg, 11.07.2012 - 72 C 42/12

    Wohnungseigentumsverfahren: Beitritt der beklagten Wohnungseigentümer auf

  • LG München I, 11.12.2014 - 36 S 152/14

    Verwalter, Befugnisse, Generelle Ermächtigung

    Dies war klarstellend zu tenorieren, nachdem das Amtsgericht hierzu keine förmliche Entscheidung getroffen, sondern lediglich entsprechende Hinweise erteilt und die Beklagte zu 3) stillschweigend weiter im Rubrum auf Beklagtenseite geführt hat (vgl. zur Tenorierung auch LG Berlin, Urteil vom 28.5.2013, Az.: 55 S 73/12 WEG).

    Die Kammer ist hier jedoch der Auffassung, dass jedenfalls in der vorliegenden Konstellation eines WEG-Anfechtungsverfahrens von Amts wegen zu prüfen ist, ob die Voraussetzung für eine Nebenintervention, nämlich ein Rechtstreit Dritter vorliegt (so ausdrücklich auch LG Berlin, Urteil vom 28.5.2013, Az.: 55 S 73/12 WEG).

  • LG Itzehoe, 26.01.2018 - 11 S 33/17

    Wann ist eine Verwalterbestellung rechtswidrig?

    Dieser Ansicht schließt sich die Kammer an (ebenso mit ausführlicher Begründung: LG, Berlin, Urteil vom 28.05.2013 -55 S 73/12 WEG).
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